Formulare für das Standesamt
Umfangreich, aber wichtig: Die Formulare für das Standesamt
Nur mit dem Reisepass in der Tasche in Las Vegas heiraten oder sich mit einem spontan selbst gebastelten Ring ganz privat die ewige Treue schwören. Natürlich gibt es ganz romantische Formen, den Bund fürs Leben zu schließen. Wer allerdings ganz klassisch auf dem heimischen Standesamt heiraten möchte, kommt nicht darum herum, eine kleine Sammlung an Dokumenten vorzulegen. Viele davon müssen extra für die Heirat beantragt werden, sodass es – wie bei der gesamten Hochzeitsplanung – eine Menge Stress vermeidet, sich rechtzeitig um diese Papiere zu kümmern
Vollständig schon beim Auskunftsgespräch
An dieser Stelle gleich ein kleiner, aber entscheidender Hinweis: Immer wieder gibt es Paare, die im Glauben sind, dass es reicht, wenn sie alle notwendigen Formulare am Tag der Hochzeit oder kurz davor zusammen haben. Ein fataler Irrtum, der die Planungen für die persönliche Traumhochzeit ganz gehörig ins Schleudern bringen kann! Tatsächlich ist es so, dass die Unterlagen komplett zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden müssen. Nur dann, wenn wirklich alles vollständig ist, kann die Anmeldung zur Schließung der Ehe oder Lebenspartnerschaft beim Standesamt durchgeführt werden. Bei vielen Standesämtern ist die lückenlose Vorlage aller Formulare auch die Voraussetzung dafür, sich den Wunschtermin für die Trauung zu reservieren.
Nicht zu früh anfangen
Im Eifer der Hochzeitsvorbereitung haben viele Brautpaare den verständlichen Wunsch, möglichst schnell die organisatorischen Dinge auf der To-do-Liste abhaken zu können. Dennoch kann man die notwendigen Unterlagen fürs Standesamt nicht beliebig vorher sammeln. Die Anmeldung der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft hat für die Behörden unter anderem den Sinn, anhand des Vorlegens aller benötigten Papiere festzustellen, dass der geplanten Verbindung rein rechtlich nichts im Wege steht. Da sich solche Faktoren im Laufe des Lebens unter Umständen ändern können, hat die offizielle Anmeldung eine nur zeitlich auf sechs Monate begrenzte Gültigkeit. Verstreicht diese Frist muss die sogenannte Prüfung der Ehefähigkeit erneut erfolgen. Das bedeutet, dass auch alle eventuell mühsam besorgten Formulare für eine Neuanmeldung auch neu beantragt oder zusammengetragen werden müssen.
Die Basisdokumente für bisher Unverheiratete
Wer zum ersten – und hoffentlich einzigen Mal – eine Ehe oder Lebenspartnerschaft besiegeln möchte, braucht die folgenden Papiere zur Anmeldung:
Reisepass oder Personalausweis
Wie bei allen anderen behördlichen Vorgängen rund um Ehe und Familie müssen sich auch Brautleute eindeutig ausweisen können. Achtung: Das vorgelegte Ausweisdokument muss selbstverständlich noch gültig sein!
Ausdruck oder Abschrift aus dem Geburtenregister
Dieses Dokument darf nicht älter als sechs Monate sein. Wichtig ist, dass Ausdruck beziehungsweise Abschrift zusätzlich beglaubigt worden sind. Diese Unterlagen erhält man bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Ort liegt, in dem man geboren ist.
Aufenthaltsbescheinigung
Auch wenn man schon sein Leben lang an in seiner Heimatstadt lebt – für die Eheschließung ist noch einmal ein gesondertes Dokument nötig, das den aktuellen Aufenthaltsort von behördlicher Seite aus bestätigt. Die Bescheinigung, die jeder im Einwohnermeldeamt seines Hauptwohnsitzes bekommt, enthält auch Angaben über die jeweilige Staatsangehörigkeit sowie über den momentanen Familienstand der Heiratswilligen. Das Dokument, das nicht mit der Anmeldebestätigung zu verwechseln ist, wird in einigen Städten auch im Standesamt direkt erstellt.

Formulare für das Standesamt ©iStockphoto/hayesphotography
Geburtsurkunde eventuell gemeinsamer Kinder
Hat ein Paar bereits im Vorfeld seiner Hochzeit eine Familie gegründet, braucht der Standesbeamte auch die Geburtsurkunden der Kinder der Brautleute. Achtung: Diese Dokumente müssen zum Zweck der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft eigens neu ausgestellt werden und beide Elternteile des jeweiligen Kindes enthalten. Die nach der Geburt eines Kindes ausgestellten Urkunden gelten nicht. Die für die Trauung notwendigen Papiere werden auf dem Standesamt des Geburtsortes der Kinder erstellt.
Es lohnt sich, vorab beim jeweiligen Standesamt genau die gewünschten Unterlagen zu erfragen. Oft wird auch eine offizielle Anerkennung der Vaterschaft oder ein eventueller Nachweis für das Sorgerecht verlangt.
Schon verheiratet gewesen?
Wer den Bund der Ehe in der Vergangenheit bereits einmal geschlossen oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt hatte, muss weitere Formulare vorlegen. Da das Standesamt die Rechtmäßigkeit der geplanten Hochzeit beziehungsweise Lebenspartnerschaft prüfen muss, muss es sich natürlich auch von der ordnungsgemäßen Auflösung vorangegangener gesetzlich relevanter Bindungen überzeugt haben. Folgende Papiere sind vorzulegen:
Nachweis der Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
Bei diesem Nachweis muss es sich um eine rechtskräftige Urkunde handeln. Welche das ist, hängt vom Grund der Beendigung der Verbindung ab. Beim beendeten Ehen ist dies häufig das Scheidungsurteil, bei Lebenspartnerschaften das entsprechende Aufhebungsurteil. Ist ein Todesfall der Grund für das Ende der vorangegangenen Verbindung, wird die Sterbeurkunde des jeweiligen Partners benötigt.
Nachweis über weitere Ehen oder Lebenspartnerschaften
Gibt es in der Vergangenheit weitere Ehen, müssen auch diese – beziehungsweise deren rechtsgültige Auflösung – hinreichend dokumentiert werden. Neben Scheidungs- und Aufhebungsurteilen sowie Sterbeurkunden können hier auch Familienstammbücher, Abschriften daraus oder alte Heirats- beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunden vorgelegt werden.
Sonderregelungen rund ums Ausland
In einigen Fällen brauchen Standesbeamte für die gesetzlichen Prüfungen rund um die geplante Eheschließung weitere Dokumente. Das gilt zum Beispiel für alle Fälle, in denen einer der beiden Partner nicht die deutsche, sondern eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt. Auch bei Heiratswilligen, die nicht in Deutschland geboren sind, braucht es weitere Unterlagen. Das ist auch der Fall, wenn gemeinsame Kinder der Heiratswilligen im Ausland zur Welt gekommen sind. Wenn eine Vorehe oder eine frühere Lebenspartnerschaft außerhalb Deutschlands geschlossenen wurde, braucht es ebenfalls gesonderte Papiere, die diese Verbindung beziehungsweise deren Beendigung nachweisen.
Wichtig: Rund um die Eheschließung mit ausländischen Partnern gibt es auch über die Vorlage der entsprechenden Dokumente hinaus oft eine Vielzahl von Fragen zu klären. Aus diesem Grund ist es immer von Vorteil, wenn der aus dem Ausland stammende Partner beim Auskunftsgespräch am Standesamt dabei ist, um die offenen Fragen rasch und komplett klären zu können.
Vollmacht im Verhinderungsfall
Im Idealfall kommen immer beide Brautleute gemeinsam zum Standesamt, um ihre Hochzeit anzumelden und über ihre persönlichen Verhältnisse Auskunft zu geben. Befindet sich einer der beiden Partner jedoch beispielsweise für einen längeren Zeitraum im Ausland oder kann aus beruflichen Gründen nicht erscheinen, ist für den Termin beim Standesamt eine Vollmacht notwendig. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine detaillierte Bevollmächtigung, die es dem Partner erlaubt, die Anmeldung der zukünftigen Ehe oder Lebenspartnerschaft auch alleine durchzuführen. Achtung: Diese Vorgehensweise entbindet den abwesenden Partner nicht von seiner Pflicht, persönlich – und zwar vor dem Tag der Hochzeit – auf dem Standesamt vorzusprechen.
Formulare für die Zeremonie
In manchen Städten wird für das Schließen von Ehen oder Lebenspartnerschaften eine Vielzahl besonderer Services – von der Belegung bestimmter Räume über eine musikalische Umrahmung bis hin zum ganz besonderen Wunschtermin – eine Vielzahl von speziellen Services angeboten. Um diese Optionen nutzen zu können, müssen meist eigene Formulare ausgefüllt werden, die die einzelnen Standesämter in der Regel schon beim Gespräch parat haben.
Formulare für die Zeit nach der Hochzeit
Aus bürokratischer Sicht ist eine Hochzeit auch nach der eigentlichen Zeremonie noch nicht erledigt. Schließlich muss die rechtmäßig geschlossene Ehe oder Lebenspartnerschaft im Alltag immer wieder nachgewiesen werden. Vor allem bei Stellen wie Banken und Versicherungen, bei Ämtern und beim Arbeitgeber sowie für die eventuell erforderliche Beantragung eines neues Personalausweises oder Reisepasses müssen Papiere vorgelegt werden. Diese beurkundeten Nachweise erhält das Paar am großen Tag im Anschluss an die Zeremonie. Die Anzahl der gewünschten Ausführungen können die beiden Partner ebenfalls bereits beim Vorgespräch auf dem Standesamt bestellen.
Auch das neue Familienstammbuch – für eine eingetragene Lebenspartnerschaft gibt es ebenfalls spezielle Bücher – kann beim Standesamt in der gewünschten Ausführung bestellt werden.
Welcher Name soll es sein?
Die Frage klingt vielleicht ein wenig provokant – tatsächlich gibt es aber immer wieder Paare, die sich beim Gesprächstermin auf dem Standesamt noch nicht auf den Namen nach der Hochzeit geeinigt haben. Der klassische Weg von früher, dass die Frau den Namen des Mannes annimmt, ist heutzutage lange keine Selbstverständlichkeit mehr. Dennoch müssen natürlich auch die Wünsche der zukünftigen Namen beziehungsweise Doppelnamen im Formular erfasst werden. Nur dann, wenn das Paar diese wichtige Frage bereits vorher geklärt hat, erspart es sich den womöglich ersten richtigen Streit oder eine kleine Peinlichkeit vor dem Standesbeamten.
Sicher ist sicher: vorab informieren
Großstadt oder überschaubarer Ort, Ostsee oder Oberbayern – unterschiedliche Standesämter haben über die für alle bindenden gesetzlichen Vorgaben oft ihre eigenen Zusatzbestimmungen. Dazu gilt generell: Je mehr Besonderheiten bei der Schließung der jeweiligen Ehe oder Lebenspartnerschaft berücksichtigt werden müssen, umso größer wird der Formularstapel, durch den sich die beiden Partner durcharbeiten müssen. Natürlich wollen die beiden Verliebten vor allem eine Situation vermeiden: gut gelaunt beim standesamtlichen Anmeldegespräch auftauchen – nur um dann zu erfahren, dass unverzichtbare Unterlagen fehlen. Diese unangenehme Situation und der sich häufig daraus ergebende unerwünschte Zeitverlust können oft vermieden werden: Viele Standesämter bieten ein kurzes Vorgespräch an. Die besonderen persönlichen Voraussetzungen des Paares können hier erfasst werden, sodass der Mitarbeiter des Standesamtes eine genaue Liste der benötigten Papiere erstellen kann. Auskünfte per Telefon oder Mail werden in der Regel nicht angeboten. Um Missbrauch zu vermeiden, werden persönliche Verhältnisse aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über diese Kanäle besprochen, sondern nur im Rahmen eines persönlichen Gesprächs geklärt.
Fazit: Die Beschaffung oder Beantragung der erforderlichen Unterlagen beziehungsweise das Ausfüllen der gewünschten Formulare kann unter Umständen nicht nur Zeit, sondern manchmal auch einiges an Nerven kosten. Gerade dann, wenn sich ein Dokument vielleicht nicht so einfach besorgen lässt, wie man es im Vorfeld vielleicht vermutet hat. Hier hilft nur der Gedanke an ein glückliches Leben mit dem Partner, um zu wissen, dass sich die Mühe lohnt.